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OLG Braunschweig, 20.09.1976 - Ss 118/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 209
- MDR 1977, 245
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59
mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug …
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.09.1976 - Ss 118/76
Denn wer bewußt ohne triftigen Grund den Einsatz eines Funkstreifenwagens der Polizei veranlaßt, nimmt eine grob ungehörige Handlung vor, die geeignet ist; die Allgemeinheit unmittelbar zu belästigen oder zu gefährden und dadurch zugleich den Bestand der öffentlichen Ordnung zu beeinträchtigen (vgl. dazu BGHSt 13, 241 ff).
- OLG Bamberg, 09.03.2011 - 3 Ss 20/11
Missbrauch von Notrufen: Anlassloses Anwählen der Notrufnummer 110
Dem Wortlaut der Strafbewehrung kann eine Einschränkung dahin, dass für den objektiven Tatbestand neben dem grundlosen Anwählen der Notrufnummer und der hierdurch technisch bewirkten Herstellung einer Verbindung zur Notrufzentrale und der nachfolgenden Annahme des Rufs auch ein etwaiger Gesprächsinhalt bzw. die Äußerungen des Anrufers gegenüber dem Diensthabenden und vor allem dessen Bewertung in dem Sinne mit zu berücksichtigen seien, dass erst hierdurch die nach dem Schutzzweck der Norm sowie dem geschützten Rechtsgut von einem 'Notruf' vorausgesetzte sog. "Auslösefunktion" eintreten könne (…so insbesondere LK- Krehl StGB 12. Aufl. § 145 Rn. 4;… ferner SK- Rudolphi/Stein StGB 8. Aufl. § 145 Rn. 4 ff.;… Kindhäuser/Neumann/Paeffgen- Schild StGB-BT 3. Aufl. § 145 Rn. 9 ;… Sieme NStZ 2007, 671, 673 ff. und wohl auch Schönke/Schröder- Sternberg/Lieben StGB 28. Aufl. § 145 Rn. 4 a.E.; vgl. auch OLG Braunschweig NJW 1977, 209 = MDR 1977, 245 f.), nicht entnommen werden. - BGH, 27.01.1986 - 3 StR 164/85
Mißbräuchliches Wählen der Notrufnummer
Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch gehindert durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 20. September 1976 - Ss 118/76 - (NJW 1977, 209).